1. Telefonische Anfrage
Während der telefonischen Sprechzeit schildern Sie kurz, für wen Sie anfragen. Dabei kann auch die aktuelle Termin- oder Behandlungsmöglichkeit geklärt werden.
Gesetzlich versichert
Die Praxis ist zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen. Psychotherapeutische Leistungen für gesetzlich Versicherte werden im vorgesehenen Rahmen über die Krankenkasse abgerechnet.

Der Weg in die Praxis
Während der telefonischen Sprechzeit schildern Sie kurz, für wen Sie anfragen. Dabei kann auch die aktuelle Termin- oder Behandlungsmöglichkeit geklärt werden.
In der psychotherapeutischen Sprechstunde geht es um das aktuelle Anliegen und eine erste fachliche Einschätzung. Eine bekannte Diagnose ist dafür nicht erforderlich.
Je nach Befund und Kapazität wird besprochen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und ob eine ambulante Psychotherapie in der Praxis möglich ist.
Die psychotherapeutische Sprechstunde und weitere vorgesehene Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten über die Gesundheitskarte abgerechnet. Wenn eine Richtlinienpsychotherapie beginnen soll, werden das notwendige Vorgehen und ein gegebenenfalls erforderlicher Antrag gemeinsam besprochen.
Bitte bringen Sie die gültige elektronische Gesundheitskarte des Kindes oder Jugendlichen mit. Weitere Unterlagen sind nur erforderlich, wenn dies vor dem Termin ausdrücklich vereinbart wurde.
Termin anfragen
Telefonische Sprechzeit: Mittwoch · 11:00–12:40 Uhr